Hausregeln und AGB

Hausordnung

 

1. Einleitung

Auf andere Gäste und Mieter/innen ist Rücksicht zu nehmen. Das Haus, das Mobiliar und die Umgebung sind so zu behandeln, dass Schäden vermieden werden.

 

2. Abfall

Bitte werfen Sie allen Abfall in die dafür vorgesehenen Abfalleimer.

 

3. Rauchen

Rauchen ist im ganzen Haus und auf den Balkonen verboten. Bitte rauchen Sie draussen und entsorgen Sie die Zigaretten in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Das Haus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Die Gruppe haftet für sämtliche Kosten, die durch ein unnötiges Auslösen der Brandmeldeanlage entstehen, insb. für das Ausrücken der Feuerwehr.

 

4. Inventar

Beschädigungen jeder Art, sowie fehlendes oder zerbrochenes Küchengeschirr, Schäden an Böden, Wänden, Lavabos, WC, Möbeln usw. sind dem Vermieter zu melden. Ersatz oder Reparatur werden von der Hausverwaltung veranlasst und dem Mieter bei fahrlässigem Verhalten in Rechnung gestellt.

 

5. Türen und Fenster

Bei Regen, Kälte oder Verlassen des Hauses sind die Fenster zu schliessen. Die Türen sind immer zu schliessen.

 

6. Schlüssel

Zu jedem Zimmer wird ein Schlüssel ausgehändigt. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder im Schlüsselfach zu deponieren. Für fehlende Schlüssel wird ein Betrag von CHF 40 verrechnet.

 

7. Nachtruhe

Von 22 Uhr bis 8 Uhr muss die Lautstärke so angepasst werden, dass Gäste und Bewohner im restlichen Haus schlafen können. Rund ums Haus und in den Fluren gilt zu dieser Zeit die Nachtruhe. In den Aufenthaltsräumen ist auf Schreien, Hüpfen und dergleichen zu verzichten. Musik ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Ausnahmen hiervon sind im Buchungszeitpunkt anzufragen und schriftlich zu vereinbaren.

 

8. Feuerstelle

Holz finden Sie unter dem Haus. Nach Beendigung des Feuers stellen Sie bitte sicher, dass das Feuer vollständig erloschen ist. Hinterlassen Sie die Grillstelle so, wie Sie sie vorgefunden haben.

 

9. Hinterlassen der Unterkunft

Die Gäste/Gruppe hinterlässt die Unterkunft ordentlich. Insbesondere ist aller Müll in den dafür vorgesehenen Eimern zu entsorgen.

 

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gäste

 

Hotel und Gruppenunterkunft Z Aeschiried, vertreten durch die Z Hause GmbH, Alpenstrasse 31, 3626 Hünibach (nachfolgend „Hotel“)

I. Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Die Geschäftsbedingungen gelten als inhärenter Bestandteil des zwischen dem Hotel und des Gastes abgeschlossenen Gastauf-nahmevertrages. Der Gast hat die Geschäftsbedingungen mit seiner Buchungsanfrage ausdrücklich akzeptiert. Auch die Buchungsanfrage per E-Mail, Fax oder per Telefon gilt als Akzept der Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Gastaufnahmevertrag (nachfolgend „Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner sind die Z Hause GmbH mit Sitz in 3626 Hünibach (nachfolgend „Hotel“) und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Massgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, wie z.B. Caterings.
  3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Ver-tragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10%, anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
  5. AIIe Preise verstehen sich vorbehaltlich einer anderweitigen vorgängigen schriftlichen Abmachung in Schweizer Franken (CHF), pro Zimmer und Nacht, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Reinigungsgebühr und Kurtaxe. Die Parteien können schriftlich vorgängig eine andere Währung vereinbaren. Für die Umrechnung ist der Tageskurs für den Devisenkauf eines schweizerischen Bankinstituts am Tage der Rechnungsstellung massgebend.
  6. Bei Individualreisenden ist der Aufenthalt, wenn nicht anders vereinbart, sofort bei Buchung zu bezahlen. Bei Gruppenreisen ist eine Anzahlung sofort fällig, wodurch die Reservation definitiv wird. Ebenfalls sind weitere Rechnungen des Hotels sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Gast kommt mangels anderweitiger Abmachung automatisch und ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel bere  Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Privatpersonen Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8%. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 10.00 erheben. Bei erfolgloser Mahnung kann die Forderung durch das Hotel an Dritte abgetreten werden. Falls der Gast in Zahlungsverzug geraten sollte.
  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
  8. Die Verrechnung von jeglichen Gegenforderungen mit Forderungen des Hotels ist ausgeschlossen. Zahlungen sind unabhängig von einer allfälligen Bemängelung zu leisten. Ein Rückbehalt der Zahlung ist nicht zulässig

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    a. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
    b. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale besteht, sofern nicht anders vereinbart, aus dem vertraglich vereinbarten Preis abzüglich der Reinigungsgebühr und Kurtaxen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern die Buchung noch nicht definitiv bestätigt und vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen getätigt wurden oder dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass Rechtsansprüche seitens des Gastes entstehen.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die In-anspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäss Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
    • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
    • der Gast zahlungsunfähig geworden ist, wie namentlich, wenn er in Konkurs geraten oder fruchtlos gepfändet ist, ein gerichtliches oder aussergerichtliches der Schuldenregulierung dienenden Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
  3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder irgendeine anderweitige Entschädigung.
  5. In allen anderen Situationen kann das Hotel bei einem Rücktritt eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung anbieten. Sollte dies nicht möglich sein, so haftet das Hotel für den nachweislich entstandenen Schaden, jedoch höchstens im Umfang in welchem der Gast bei einem gleichzeitigen Vertragsrücktritt haftbar wäre. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass dem Gast kein Schaden entstanden oder der dem Gast entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung ist.

VI. An- und Abreise

  1.  Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel habe die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Gruppenreisen sind die Zimmer bis um 10.00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers pro angebrochene Stunde CHF 35.00 in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschliesslich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
  5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Betrage von CHF 1 ’000, sofern dem Hotel kein Verschulden zur Last fällt. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf maximal CHF 5’000. Die Ansprüche des Gastes erlöschen, wenn er den Schaden nicht sofort nach dessen Entdeckung anzeigt.
  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Hinterlegungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt auf Anfrage die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  8. Fundsachen werden vom Hotel 1 Monat aufbewahrt. Danach steht es dem Hotel zu, Fundsachen nach Gutdünken zu verwerten oder zu entsorgen.
  9. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese ab-geändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 3 Monaten nach Abreise.

VIII. Haftung bei Schäden

  1. Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertra-ges. Mangels anderer Vereinbarung ist bei Reisegruppen die buchende Person für die Gruppe und deren Einhaltung der Hausordnung sowie die schadlos Haltung des Vermieters zuständig.
  2. Ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe haftet der Gast für Be-schädigungen am Mietobjekt oder Mobiliar. Vom Gast oder dessen Reisegruppe verursachte Schäden werden zu Wiederbeschaffungs-kosten (Neupreis plus Beschaffungskosten und Installationsaufwand) in Rechnung gestellt. Ebenfalls als Schäden gelten übermässige Verschmutzungen wie z.B. durch das Rauchen oder Kochen im Zimmer oder die Verursachung von Überschwemmungen. Hierunter fällt auch eine ansonsten wesentlich von der Vereinbarung abwei-chende Rückgabe der Unterkunft (z.B. in der Gruppenunterkunft das Geschirr nicht abgewaschen). Der Gast trägt die Kosten für ein Aus-rücken der Feuerwehr aufgrund von unsachgemässem Verhalten, den zusätzlichen Reinigungsaufwand bei übermässiger Verschmutzung sowie den entstandene Schaden, wenn die Räume nicht gleichentags weitervermietet werden können. Die Abrechnung erfolgt über die für die Reisegruppe zuständige Person. Entsprechende Forderungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind schrift-lich zu bestätigen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die betroffene Bestimmung in ihrem Gehalt auf das zulässige Mass reduziert. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  4. Allfällige Differenzen versuchen die Parteien vorerst einvernehmlich untereinander zu regeln. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es bleibt dem Hotel jedoch unbenommen, am Wohnsitz des Gastes zu klagen.
  5. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

Stand: Februar 2024